2002 wurde die "Bundesarbeitsgemeinschaft Qualifizierung zur Trauerbegleitung" unter Mitwirken des TID gegründet. Dieser Arbeitskreis verabschiedete im Januar 2007 so genannte "bundeseinheitliche Standards für Qualifizierungskurse zur Trauerbegleitung", die sie hier einsehen können.

Download Standards

1. Vorbemerkungen

Über die Teilnahme an Kursen zur Trauerbegleitung entscheiden die jeweiligen Anbieter.
Die Vergabe von Zertifikaten nach BAG-Trauerbegleitung-Standards setzt Fortbildungen nach den unten beschriebenen Kriterien voraus.
Die Fortbildungen zur Qualifizierung in Trauerbegleitung sind keine Berufsausbildungen, sondern ergänzende Qualifikationen.

2. Klassifizierung der Kurse

Orientierungskurse

Diese Kurse können an die Basisqualifizierung heranführen und die persönliche Disposition zum Thema klären helfen. Sie sind keine Zugangsvoraussetzung zur Teilnahme an den Basisqualifizierungen.
„Schnupperkurse“
Sensibilisierungstage
Orientierungswochenenden

Basisqualifizierung (BQ)

Für diese Kurse ist eine Zertifizierung nach BAG-Trauerbegleitung-Standards möglich.

Kleine Basisqualifizierung (klBQ)

nur für bestimmte kontextgebundene Zielgruppen
mindestens 80 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten, davon maximal 20% selbst organisiert (Hausarbeiten, Peer- oder Lerngruppe usw.)
Supervision ist notwendig, kann aber auch in den Herkunftskontexten stattfinden

Große Basisqualifizierung (grBQ)

offene Ausschreibung
mindestens 200 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten, davon maximal 20% selbst organisiert (Hausarbeiten, Peer- oder Lerngruppe usw.)
erstreckt sich über einen Zeitraum von 1-2 Jahren
Supervision verpflichtend, wahlweise intern oder extern, als Einzel- oder Gruppensupervision

Vertiefungskurse (nach Teilnahme an BQ)

Weiterführung und Vertiefung in kurzzeitigen Einzelkursen, z.B. Kinder, Trauma, Suizid usw.

Zusatzqualifikationen (nach Teilnahme an BQ)

mehrteilige Fortbildung mit zusätzlicher Zertifizierung
zusätzliche Zertifizierung nach BAG-Trauerbegleitung-Standards in Planung

3. Rahmenbedingungen der Basisqualifizierungen

Voraussetzung

in der Regel ehren- oder hauptamtliche Erfahrung im Praxisfeld Trauer
Mindestalter 24 Jahre
Bereitschaft zur Selbsterfahrung
psychische Belastbarkeit
Schlüsselkompetenzen für die Arbeit mit Trauernden, aber nicht zwingend eine Berufsausbildung
Respekt vor Menschen verschiedener Weltanschauungen

Anamnese/Klärungsgespräch vor Beginn der Basisqualifizierung

Die folgenden Punkte sind keine zwingenden Ausschlusskriterien, gelten aber als klärungsbedürftig und müssen vor einer Zusage erwogen werden.
Hinterfragen der Motivation
Bereitschaft zur Selbsterfahrung
Betrachtung der Trauerbiografie
gesundheitliche Beeinträchtigungen
Therapieerfahrungen
Einnahme von Psychopharmaka

Organisatorische Rahmenbedingungen

Die Arbeitsinfrastruktur wird derart gestaltet, dass sie wissens-, gruppen- und prozessorientiertes Lernen fördert.
Der Wissenserwerb wird unterstützt durch Zugang zu Fachliteratur und anderen fachbezogenen Medien.
Die Fortbildungsinhalte werden mindestens zu 80% innerhalb der Präsenzphase vermittelt.

4. Lernziele

Kleine Basisqualifizierung

Fachkompetenz

Abgrenzung und Unterscheidung von Trauerbegleitung und Sterbebegleitung
Auftragsklärung
Grenzen zwischen Therapie und Beratung benennen können
Grundwissen über Trauerprozesse
Wissen um Übertragung und Gegenübertragung im Trauerprozess

Selbstkompetenz

Achtung vor der eigenen Entscheidungsfähigkeit und den eigenen Werten des Trauernden
Haltungen und Einstellungen reflektieren zu unterschiedlichen religiösen Hintergründen und zu unterschiedlichen Arten von Verlust
Reflexion der eigenen Weltanschauung
Rollenreflexion
Selbstreflexion
Rollenreflexion und Selbstreflexion sind ständige Prozesse auch nach der Fortbildung. Deshalb sollen die TeilnehmerInnen Methoden der Selbstreflexion lernen.
Selbstfürsorge

Handlungskompetenz

Gesprächsführung
Prozessgestaltung:
Erstgespräch
Kontrakte, Kontraktgestaltung
Abschlussgestaltung
Umgang mit Ressourcen und Grenzen

  • der Begleitenden
  • der Begleiteten

Große Basisqualifizierung

Lernziele der kleinen Basisqualifizierung, erweitert um

Fachkompetenz

Genogrammarbeit
Kenntnisse von Gruppenprozessen (spezifisch für Trauergruppen)

Selbstkompetenz

aktuelle Lerngruppe und Lernprozess selbstreflexiv wahrnehmen und gestalten

Handlungskompetenz

Gestaltung von Gruppenprozessen in der Trauerbegleitung
kreative Methoden kennen und einsetzen lernen
Umgang mit Übertragung und Gegenübertragung im Trauerprozess

5. Wissensinhalte und Themen

Kleine Basisqualifizierung

Gesprächsführung
Kennen lernen kreativer Methoden
Krisenintervention (Fähigkeiten, auf Krisen zu reagieren)
Prozessgestaltung (Einblick in die Gestaltungsmöglichkeiten eines Begleitungsprozesses)
Rituale (beispielhafte Kenntnis und kritische Würdigung)
Systemische Wirkung von Trauer
Trauerabläufe, Trauertheorien, Trauermodelle

Große Basisqualifizierung

Wissensinhalte und Themen der kleinen Basisqualifizierung, erweitert um

Berücksichtung neuer Entwicklungen in der Trauerforschung
Erschwerte Trauer und diagnostische Verfahren
Familiendynamik bei Verlusterfahrungen
Krisenintervention
Partnerschaft nach Kindstod
Psychotraumatologie (Grundkenntnisse um Risiken und Konsequenzen einer fortwährenden Erwärmung von Trauer)
Spiritualität
Trauer nach Suizid
Trauer verschiedener Altergruppen (Kinder, Jugendliche….) und Lebensphasen
Umgang mit dem Leichnam (Einstiegsphase in die Trauer, Umgang verschiedener Religionen, besonders wichtig für Ärzte, Pflegende, Seelsorger und Bestatter)
Umgang mit Träumen von Trauernden (Grundkenntnisse)

Inhalte, die einer Zielgruppe aufgrund ihrer Herkunft (Berufsqualifikation o.ä.) bereits vertraut sind, können in den Basisqualifizierungen angepasst werden.

6. Methodische Arbeitsformen    

begleitete Praxis der TeilnehmerInnen ist wünschenswert
kreative Methoden
Praxistransfer, z.B. Fallbesprechung, Rollenspiel, Simulation
Selbsterfahrung
Selbstreflexion, z.B. Feedback
Supervision verpflichtend während der Fortbildung, empfohlen nach der Fortbildung
Wissensvermittlung, z.B. Vorträge, Kleingruppenarbeit, Eigenstudium und Präsentation, Besprechung von Lehrfilmen, Literaturstudium

7. Qualifikation und Arbeitsformen der ReferentInnen

Fachliche Qualifizierung

akademische Ausbildung
didaktische Qualifikation
Praxiserfahrung in der Trauerbegleitung
therapeutische Ausbildung

Diese Qualifikationen müssen im Team vorhanden und abrufbar sein, werden aber nicht von jedem Teammitglied im Gesamten erwartet.

Selbstreflexion

durch Supervision, kollegiale Beratung oder Praxisbegleitung
Prozessbegleitung der Fortbildung
eine Leitungsperson gewährleistet eine kontinuierliche Prozessbegleitung
ein Rückgriff auf therapeutisch qualifizierte Teammitglieder ist jederzeit gewährleistet

8. Abschluss

Zum Abschluss der kleinen und großen Basisqualifizierung weisen die TeilnehmerInnen ihre erworbene Kompetenz zum reflexiven Transfer theoretischen Wissens in die Praxis nach.

Bei der kleinen Basisqualifizierung orientiert sich die Methode an der Zielgruppe bzw. der Schwerpunktsetzung.
Die große Basisqualifizierung wird mit einer schriftlichen Arbeit abgeschlossen.

Auf die jeweilige Leistung erfolgt eine Rückmeldung.

9. Zertifikat

Nach einer aktiven und regelmäßigen Teilnahme an einer der Basisqualifizierungen wird ein Zertifikat ausgestellt.

Das Zertifikat dokumentiert die „Qualifizierung zur Trauerbegleitung“.

Aus dem Zertifikat muss hervorgehen, ob es sich um eine kleine oder große Basisqualifizierung nach der BAG-Trauerbegleitung handelt.

Bei der kleinen Basisqualifizierung ist der Zielgruppenbezug zu benennen.
Im Zertifikat werden die Inhalte und der Umfang des Kurses aufgeführt.

Über die Vergabe der Zertifikate entscheiden die Träger der Bildungsmaßnahmen.

10. Evaluation

Der Kurs wird gemäß gängiger wissenschaftlicher Kriterien evaluiert.